Corona Soforthilfe zurueckzahlen

Rückzahlung von Corona-Hilfen: Das ist zu beachten!

Corona Soforthilfe zurueckzahlen

Viele Unternehmer erhalten in letzter Zeit Post mit der Aufforderung Angaben über die erhaltenen Corona-Hilfen zu machen. Hinzu kommt dann oft auch der Rückforderungsbescheid. Darin werden Sie aufgefordert, die erhaltenen Hilfen zurückzuzahlen. Viele diese Bescheide sind allerdings nicht rechtens.

Wer muss eigentlich die Corona-Hilfen zurückzahlen?

Wenn Sie damals Corona-Hilfen erhalten haben, die Sie im Nachhinein nicht gebraucht hätten dann müssen Sie den Zahlungen natürlich nachkommen. Viele der Hilfen wurden 2020/21 im Voraus beantragt ohne dass diese im Rückblick überhaupt benötigt wurden. Sollte sich gezeigt haben, dass der Engpass Ihres Unternehmens nicht existierte oder weniger groß war als die gezahlten Hilfen dann müssen die Corona-Hilfen ganz oder anteilig erstattet werden.

Um nachzuweisen, dass Sie oder Ihr Unternehmen berechtigt waren, diese Hilfen vom Staat zu erhalten müssen Sie eine ausführliche Rechnung Ihrer Einnahmen und Ausgaben vornehmen. Wichtig ist dabei: Nachweise vorlegen. Welche Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge oder ähnliches belegen, dass die Hilfen benötigt wurden?

Am besten ist es, diese Rechnung mit einem Steuerberater durchzuführen. Nehmen Sie so viele Ausgaben wie möglich mit rein, auch wenn Sie sich nicht sicher sind ob diese zu den berechtigten Ausgaben zählt. Im schlimmsten Fall wird dieser Posten von den Behörden einfach gestrichen.

Sie sollten schnell reagieren

Wenn Ihnen nach der Prüfung die Corona-Hilfen zustehen und Sie dass Geld auch für den Förderzweck benutzt haben, dann müssen Sie das Geld natürlich nicht zurückzahlen. Dann kann dem Rückforderungsbescheid direkt widersprochen werden. Wichtig ist dabei sich an die Fristen für den Widerspruch zu halten! Die Behörden verschicken die Rückforderungsbescheide gemeinsam mit einer Rechtsbehelfsbelehrung, die eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe vorsieht.

Reagieren Sie in dieser Zeit nicht, dann haben Sie keine Möglichkeit mehr den Bescheid anzufechten und stimmen zu, die offenen Beträge zurückzuzahlen.

Idealerweise lassen Sie sich schon direkt nach Erhalt der Rückforderung von einem Anwalt vertreten, um leichter durch den Prozess zu kommen und die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

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